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   OVG Sachsen, 24.11.2015 - 3 B 280/15   

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https://dejure.org/2015,46550
OVG Sachsen, 24.11.2015 - 3 B 280/15 (https://dejure.org/2015,46550)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 24.11.2015 - 3 B 280/15 (https://dejure.org/2015,46550)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 24. November 2015 - 3 B 280/15 (https://dejure.org/2015,46550)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    Abs. 3 FeV; § 3 Abs. 2 FeV; § 13 Satz 1 Nr. 2c FeV; § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV
    Entziehung der Fahrerlaubnis; Trunkenheitsfahrt; Fahrrad; Weigerung zur Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens; Beweisregel; Tilgungsfristen; Verwertbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Dresden, 27.07.2015 - 6 L 633/15
    Auszug aus OVG Sachsen, 24.11.2015 - 3 B 280/15
    Beglaubigte Abschrift Az.: 3 B 280/15 6 L 633/15.

    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 27. Juli 2015 - 6 L 633/15 - wird zurückgewiesen.

  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 25.04

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Drogenkonsum; Einnahme von Kokain; Fahreignung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.11.2015 - 3 B 280/15
    Aus der vom Antragsteller angeführten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Juni 2005 (- 3 C 25/04 -) ergibt sich nichts anderes; sie befasst sich schon nicht mit der Frage der Verwertbarkeit von Eintragungen ins Verkehrszentralregister.
  • BVerwG, 20.06.2013 - 3 B 102.12

    Fahrzeuge aller Art; Fahrerlaubnis; fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge; Fahrrad;

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.11.2015 - 3 B 280/15
    Da eine festgestellte BAK von 1, 6 Promille oder mehr den Verdacht eines die Fahreignung ausschließenden Alkoholmissbrauchs begründet, ist den Eignungszweifeln schon aus Gründen der Gefahrenabwehr nachzugehen (BVerwG, Beschl. v. 20. Juni 2013 - 3 B 102/12 -, juris 7 m. w. N.).
  • BVerwG, 21.05.2012 - 3 B 65.11

    Eintragung im Verkehrszentralregister; Übergangsvorschrift; Tilgung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.11.2015 - 3 B 280/15
    Auch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt es für die Verwertbarkeit einer Trunkenheitsfahrt als Grundlage für die Anordnung der Beibringung eines Eignungsgutachtens auf die Eintragungen im Verkehrszentralregister und die hieran anknüpfenden Tilgungsfristen an (Beschl. v. 21. Mai 2002 - 3 B 65/11 -, juris Rn. 7).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2013 - 16 B 1031/13

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Ungeeignetheit zum Führen eines Kfz hinsichtlich

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.11.2015 - 3 B 280/15
    Ist der anlassbezogene Sachverhalt hiernach noch verwertbar, ist für eine zusätzliche einzelfallbezogene Prüfung, ob die Verdachtsmomente wegen Zeitablaufs noch verwertbar sind, grundsätzlich kein Raum (OVG NRW, Beschl. v. 27. November 2013 - 16 B 1031/13 -, juris Rn. 5 m. w. N.; OVG M-V a. a. O. Rn. 13).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.09.2014 - 1 M 89/14

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Weigerung zur Einholung eines

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.11.2015 - 3 B 280/15
    Dies gilt insbesondere auch bei einem Fahrrad, dessen Gebrauch ein gesteigertes Maß an Balance erfordert und damit besondere Anforderungen an den Gleichgewichtssinn stellt (OVG M-V, Beschl. v. 1. September 2014 - 1 M 89/14 -, juris Rn. 10 f. m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 13.10.2009 - 3 B 314/09

    Fahrerlaubnis; Entziehung nach Wiedererteilung; Verwertungsverbot; Sofortvollzug;

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.11.2015 - 3 B 280/15
    Steht die fehlende Eignung kraft dieser gesetzlichen Vermutung fest, bedarf es gemäß § 11 Abs. 7 FeV keines Gutachtens mehr, um diese nachzuweisen (SächsOVG, Beschl. v. 31. Januar 2011 - 3 B 226/10 -, juris Rn. 5; Beschl. v. 13. Oktober 2009 - 3 B 314/09 -, juris Rn. 5 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 31.01.2011 - 3 B 226/10

    Zur Frage, ob die Grundsätze der § § 11, 13 FeV auch bei Führen von

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.11.2015 - 3 B 280/15
    Steht die fehlende Eignung kraft dieser gesetzlichen Vermutung fest, bedarf es gemäß § 11 Abs. 7 FeV keines Gutachtens mehr, um diese nachzuweisen (SächsOVG, Beschl. v. 31. Januar 2011 - 3 B 226/10 -, juris Rn. 5; Beschl. v. 13. Oktober 2009 - 3 B 314/09 -, juris Rn. 5 m. w. N.).
  • VG Cottbus, 29.06.2017 - 1 K 680/16

    Erteilung einer erneuten Fahrerlaubnis; Anordnung der medizinisch-psychologischen

    Auch ist im Rahmen des § 11 Abs. 8 FeV zwar zu berücksichtigen, ob ein ausreichender Grund für die Weigerung oder Nichtvorlage des Gutachtens gegeben ist; ohne einen solchen Grund ist der Fahrerlaubnisbehörde aber im Rahmen des § 11 Abs. 8 FeV - der einen Grundsatz der Beweiswürdigung enthält, der auf der Überlegung beruht, dass bei grundloser Gutachtensverweigerung die Vermutung berechtigt ist, der Fahrerlaubnisinhaber wolle durch die Weigerung einen ihm bekannten Eignungsmangel verbergen (Sächsisches OVG, Beschl. v. 24. November 2015 - 3 B 280/15 -, juris Rn. 8) - die Annahme einer Eignung des Fahrerlaubnisinhabers oder -bewerbers aber rechtmäßig nicht mehr möglich.
  • OVG Sachsen, 26.02.2021 - 6 B 431/20

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Beibringungsanordnung nach Führen eines Fahrrads

    Steht die fehlende Eignung kraft dieser gesetzlichen Vermutung fest, bedarf es gemäß § 11 Abs. 7 FeV keines Gutachtens mehr, um diese nachzuweisen (SächsOVG, Beschl. v. 15. September 2020 - 6 A 572/20 -, juris Rn. 6; Beschl. v. 24. November 2015 - 3 B 280/15 -, juris Rn. 8), sofern die Aufforderung zur Beibringung des Fahreignungsgutachtens rechtmäßig war.
  • OVG Sachsen, 15.09.2020 - 6 A 572/20

    Fahrerlaubnisentziehung; Gutachtensanordnung bei Verdacht auf Alkoholmissbrauch;

    Statt dessen geht der Normgeber davon aus, dass sich die Fahreignungsrelevanz eines Verkehrsverstoßes dann, wenn er zu einer registerpflichtigen Ahndung geführt hat, in aller Regel ausschließlich nach den für dieses Register geltenden Tilgungs- und Verwertungsbestimmungen richtet (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21. Mai 2002 - 3 B 65.11 -, juris Rn. 7; SächsOVG, Beschl. v. 30. April 2019 - 3 B 74/19 -, juris Rn. 9 und v. 24. November 2015 - 3 B 280/15 -, juris Rn. 6; BayVGH, Beschl. v. 14. November 2016 - 11 C 16.2116 u. a. -, juris Rn. 15; OVG NRW, Beschl. v. 27. November 2013 - 16 B 1031/13 -, juris Rn. 5; OVG M-V, Beschl. v. 1. September 2014 - 1 M 89/14 -, juris Rn. 13).
  • OVG Sachsen, 30.04.2019 - 3 B 74/19

    Entziehung Fahrerlaubnis; medizinisch-psychologisches Gutachten; Eignungszweifel;

    Für eine zusätzliche einzelfallbezogene Prüfung, ob der Sachverhalt wegen Zeitablaufs noch verwertbar ist, ist grundsätzlich kein Raum (SächsOVG, Beschl. v. 24. November 2015 - 3 B 280/15 -, juris Rn. 6 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 19.08.2022 - 6 B 170/22

    Verbot des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge; Trunkenheitsfahrt;

    Steht die fehlende Eignung kraft dieser gesetzlichen Vermutung fest, bedarf es gemäß § 11 Abs. 7 FeV keines Gutachtens mehr, um diese nachzuweisen (SächsOVG, Beschl. v. 15. September 2020 - 6 A 572/20 -, juris Rn. 6; Beschl. v. 24. November 2015 - 3 B 280/15 -, juris Rn. 8), sofern die Aufforderung zur Beibringung des Fahreignungsgutachtens rechtmäßig war.
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